Haftungsprivilegierung des Betriebsrats
Anwendbarkeit der Grundsätze über die beschränkte Arbeitnehmerhaftung auf den Betriebsrat und seine Mitglieder
Description:... Das Betriebsratsamt ist im Betriebsverfassungsrecht als Ehrenamt ausgestaltet. Dennoch soll der oder die Vorsitzende nach einem Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 2012 betriebsfremden Dritten gegenuber mit dem personlichen Vermogen haften, wenn der Betriebsrat einen kostenverursachenden Vertrag eingegangen ist und dabei die Grenze des fur die Betriebsratsarbeit Erforderlichen uberschritten hat. Das lost Irritationen aus: Soll Betriebsratsmitglieder tatsachlich eine scharfere Haftung treffen als die kein Amt bekleidenden Arbeitnehmer, zu deren Gunsten im Innenverhaltnis zum Arbeitgeber eine Haftungsprivilegierung nach den Grundsatzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs greift? Oder sind die in jahrzehntelanger Rechtsprechung entwickelten Grundsatze und Wertungen fur eine Haftungsbeschrankung im Verhaltnis zum Arbeitgeber auf Betriebsratsmitglieder ubertragbar?
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