Der Autor untersucht die Gesetzestechnik der Verweisung und entwickelt u.a. mit den Geboten eindeutiger Verweisung und eindeutiger Gesamtregelung sowie der Konkretisierung des Gebots der Zumutbarkeit des Rechtsfindungsprozesses für den Normadressaten ein Instrumentarium zur verfassungsrechtlichen Überprüfung von Blankettstrafgesetzen. Ferner wird aufgezeigt, dass bei sog. unionsrechtsakzessorischen Blankettstrafgesetzen nicht alle Sprachfassungen im Rahmen der Auslegung der unionsrechtlichen Ausfüllungsnorm Relevanz erlangen.